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Gemäß DSGVO Art. 15 und 20 müssen wir den Kunden eine Möglichkeit bieten, Klientendaten auf deren Anfrage hin in einem maschinenlesbaren Format herauszugeben. Diese Möglichkeit ist jetzt in der Patientenakte verfügbar. Genauere Maßgaben zu Artikel 15 sind bereits Teil der Datenschutzerklärung und der AGB, werden in Zukunft aber auch in der Patientenakte zu finden sein.