Die BSS kann bei Jugendlichen ab 17 Jahren sowie bei Erwachsenen zur Erfassung suizidaler Gedanken eingesetzt werden. Die BSS wurde ursprünglich für den Einsatz in klinischen Stichproben konzipiert. Mittlerweile wurde die Skala aber auch im Rahmen gesunder Stichproben, insbesondere im Rahmen von Screenings, eingesetzt. Darüber hinaus fand die Skala Anwendung in einer Vielzahl forensischer Studien, in militärischen Stichproben sowie in Stichproben aus der medizinischen Versorgung im Rahmen schwerwiegender Erkrankungen.
Zu den Grundpflichten jedes Behandelnden gehört eine sorgfältig durchgeführte diagnostische Erfassung relevanter Symptome sowie die Bestimmung deren zeitlichen Verlaufs (Therapieverlaufskontrolle); dies gilt insbesondere im Rahmen der Abschätzung von Suizidalität (Teismann & Dorrmann, 2014; Weber, 1999).
Die BSS kann in diversen Settings (z.B. stationäre oder ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung, allgemein medizinische Versorgung, Forensische Psychiatrie) als Routine-Screening (BSS-Screen) vorhandener Suizidgedanken, zur ausführlichen Exploration solcher Gedanken (BSS-Gesamtwert) sowie für Verlaufskontrollen eingesetzt werden. Eine Indikation der BSS ist insbesondere dann gegeben, wenn Patient/ -innen von sich aus direkte oder in- direkte Äußerungen abgeben, die auf vorliegende Suizidalität schließen lassen (Dorrmann, 2006; Teismann & Dorrmann, 2014). Im Rahmen der Behandlung psychischer Erkrankungen, die von sich aus zu einer Erhöhung des Suizidrisikos beitragen, ist eine routinemäßige Erfassung suizidaler Gedanken oder Pläne unbedingt notwendig. Die American Psychiatric Association (APA, 2003) benennt in ihren Leitlinien zur Messung und Behandlung suizidalen Verhaltens folgende Situationen, in welchen im Rahmen der psychosozialen und psychiatrischen Behandlung eine Abklärung akuter Suizidalität generell vorgenommen werden sollte:
Die BSS sollte als Selbstberichtsverfahren bzw. Selbstbeurteilungsfragebogen nur bei Proband/ -innen angewendet werden, die lesen und die Aussagengruppen inhaltlich verstehen können. Im Falle von Konzentrationsschwierigkeiten bzw. Leseschwächen können die Items vom Testleiter oder Testleiterin auch laut vorgelesen werden. Problematisch erscheint die Durchführung der BSS bei Proband/ -innen im Rahmen einer akuten psychotischen Episode, fortgeschrittener Demenz, geistiger Behinderung sowie akuter Substanzintoxikation.