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Allgemeine Geschäftsbedingungen der insight.out GmbH

insight.out GmbH
Hertelsbrunnenring 22
67657 Kaiserslautern

Ust.Id. DE 328602137
Geschäftsführer: Franca A. Rupprecht

Tel.: +49 631 3437 7637
E-Mail: info@insio.de

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der INSIGHT.OUT GmbH (im Folgen „INSIGHT.OUT“) mit ihren Kunden (im Folgenden „KUNDE“) im unternehmerischen Verkehr, sowie KUNDEN, bei denen es sich um juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Insbesondere gelten diese AGB für alle Verträge, die ein KUNDE zur Nutzung der von INSIGHT.OUT hergestellten Software as a Service (im Folgenden „ANWENDUNG“) abschließt.

(2) INSIGHT.OUT bietet dem KUNDEN die Plattformnutzung über den Internetauftritt https://testbox.de/ (im Folgenden „PLATTFORM“) an, über den KUNDEN sowohl kostenfreie, als auch kostenpflichtige Testverfahren, welche durch Dritte (im Folgenden „AUTOREN“) erstellt werden, wahrnehmen können. Diese Testverfahren dienen als Werkzeug und zur Unterstützung einer Diagnoseerstellung. Sie ersetzen jedoch keinesfalls die Diagnose des KUNDEN.

(3) Die Nutzung der PLATTFORM kann je nach Vertragsmodell durch den KUNDEN selbst oder durch vom KUNDEN eingeladene Mitarbeiter, welche die PLATTFORM zu therapeutischen Zwecken nutzen, genutzt werden. Die vom KUNDEN eingeladenen Mitarbeiter nutzen die PLATTFORM mit Genehmigung und auf Kosten des KUNDEN.

(4) Das Angebot der Plattform und die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Inhalte, insbesondere die Durchführung von Testverfahren und die Begutachtung und Interpretation von Auswertungen, richtet sich ausschließlich an angemessen geschultes Personal mit den hierfür erforderlichen Fachkenntnissen (Fachpersonal/medizinischer Leistungserbringer). Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich dem vorgenannten Fachpersonal gestattet, insbesondere Ärzt/-innen, Psychotherapeut/-innen, Ergotherapeut/-innen und Logopäd/-innen. Der KUNDE hat neben der Verantwortung über die eigene Eignung ebenfalls für die Eignung der von ihm bzw. ihr hinzugefügten Mitarbeiter Sorge zu tragen.

(5) Ergänzend gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen der INSIGHT.OUT für die Nutzung der PLATTFORM, insbesondere auch für die Nutzung des Testzugangs zur Plattform. Diese werden dem KUNDEN vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.

(6) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich von INSIGHT.OUT zugestimmt wurde.

(7) Diese AGB gelten nicht für Verbraucher.

§ 2 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Zur Nutzung der PLATTFORM ist der KUNDE verpflichtet sich auf der PLATTFORM der INSIGHT.OUT zu registrieren. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind hierzu vom KUNDEN anzugeben. Zur Nutzung der PLATTFORM verpflichtet sich der KUNDE die geltenden Nutzungsbedingungen der INSIGHT.OUT zu beachten und die von ihm eingeladenen Mitarbeiter, zur Einhaltung derselben zu verpflichten.

(2) Um sich auf der PLATTFORM der INSIGHT.OUT zu registrieren muss der KUNDE die dafür notwendigen Angaben im auf der PLATTFORM hinterlegten Registrierungsformular machen. Mit dem Klicken auf den entsprechenden Button zum Abschluss der Registrierung beantragt der KUNDE auf Grundlage dieser AGB und der Nutzungsbedingungen der INSIGHT.OUT ein Kundenkonto.

(3) Nach dem Absenden der Registrierung erhält der KUNDE von der INSIGHT.OUT eine Bestätigungs-E-Mail, in welcher die Erstellung des Kundenkontos bestätigt wird. Nach Abschluss der Registrierung kann der Kunde die Angebote der INSIGHT.OUT auf der PLATTFORM wahrnehmen und Mitarbeiter einladen unter seiner KUNDEN-Registrierung eigene Registrierungen anzulegen.

(4) Die Angebote der INSIGHT.OUT stellen freibleibende Aufforderungen für ein Vertragsangebot durch den KUNDEN dar. Dies gilt auch, wenn dem KUNDEN Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form, überlassen wurden, an denen die INSIGHT.OUT sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(5) Die Bestellung durch den KUNDEN gilt als verbindliches Vertragsangebot.

(6) Die Annahme durch INSIGHT.OUT erfolgt schriftlich, in Textform oder mündlich.

§ 3 Lizenzgebührenfreie Angebote

(1) Lizenzgebührenfrei deklarierte Verfahren beinhalten die Erlaubnis der Autoren für die Nutzung ihrer zur Verfügung gestellten Materialien entsprechend der Creative Commons (http://creativecommons.org/about/licenses/) oder anderer Lizenzen. Die Nutzung und Verteilung darf aber nur unter der Bedingung erfolgen, dass die Originalquelle entsprechend der Open Access Lizenz genannt und das Copyright der Originalquelle beachtet wird.

(2) Weitere Informationen zu der jeweiligen anwendbaren Lizenz finden sich in den jeweiligen Angebotsdetails der einzelnen Angebote.

§ 4 Gebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Die Gebühren für die Nutzung der Testverfahren auf der PLATTFORM setzen sich aus der Lizenzgebühr der einzelnen Testverfahren und der Durchführungsgebühr zusammen.

(2) Die Höhe der einzelnen Gebühren richtet sich nach den konkreten Bedingungen des Vertrages. Hierzu bietet INSIGHT.OUT dem KUNDEN auf der Webseite verschiedene Preismodelle hinsichtlich der Durchführungsgebühr an.

(3) Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach den im Vertrag festgelegten Bedingungen. INSIGHT.OUT behält sich das Recht vor einzelne Zahlungsmethoden auszuschließen.

(4) Der KUNDE hat die Möglichkeit über sein Kundenkonto ein Guthaben zur Zahlung der fälligen Gebühren anzulegen. Dieses Guthaben kann von sowohl dem KUNDEN selbst, als auch von seinen eingeladenen Mitarbeitern, zur Zahlung genutzt werden. Verbleibendes Guthaben kann sich der KUNDE auf Anfrage jederzeit zurückerstatten lassen.

(5) Bei Vereinbarung einer Zahlung gegen Rechnungstellung behält INSIGHT.OUT sich eine Bonitätsprüfung vor. Alle Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar. Der KUNDE kommt ohne weitere Erklärungen von Seiten INSIGHT.OUTs in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt hat.

(6) INSIGHT.OUT ist berechtigt, die nutzungsabhängige Vergütung erstmals nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer schriftlichen Ankündigung von 1 Monat zum darauffolgenden Monatsbeginn zu erhöhen.

Der KUNDE hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird INSIGHT.OUT den KUNDEN zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

(7) Eine Aufrechnung durch den KUNDEN, mit Forderungen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des KUNDEN ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(8) Der KUNDE kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(9) Bei allen Preisangaben wird INSIGHT.OUT jeweils kenntlich machen, ob es sich bei den Preisangaben um Brutto oder Netto-Preise handelt.

§ 5 Bereitstellung der ANWENDUNG und Speicherplatz für die Anwendungsdaten

(1) Soweit im Vertrag vereinbart hält INSIGHT.OUT ab dem vereinbarten Zeitpunkt auf einer von einem Dritten von INSIGHT.OUT gemieteten, von ihr betriebenen zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden, auch bei Mehrzahl: SERVER) die vereinbarte ANWENDUNG in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

(2) INSIGHT.OUT haftet dafür, dass die bereitgestellte ANWENDUNG für die sich aus der Leistungsbeschreibung des Vertrages ergebenden Zwecke geeignet ist, insb. frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit der ANWENDUNG zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.

(3) Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung von Funktionalitäten der ANWENDUNG, durch die ANWENDUNG unterstützten Arbeitsabläufen des KUNDEN und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird INSIGHT.OUT dies dem KUNDEN spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der KUNDE der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. INSIGHT.OUT wird den KUNDEN bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

(4) INSIGHT.OUT hält auf dem SERVER ab dem vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die ANWENDUNGSDATEN Speicherplatz im vereinbarten Umfang bereit. Weitere Einzelheiten zu Speicherplatz und ANWENDUNGSDATEN werden erforderlichenfalls vertraglich vereinbart.

(5) Die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN werden auf dem SERVER regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert, soweit keine abweichenden einzelvertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der KUNDE verantwortlich.

(6) Übergabepunkt für die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN ist der Routerausgang des SERVERS.

(7) Vereinbarungen über Systemvoraussetzungen auf Seiten des KUNDEN werden vertraglich getroffen. Für Änderungen am technischen System von INSIGHT.OUT gilt die Widerspruchslösung des Abs. 4 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des KUNDEN sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem KUNDEN und INSIGHT.OUT bis zum Übergabepunkt ist INSIGHT.OUT nicht verantwortlich.

§ 6 Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

(1) Kommt INSIGHT.OUT ihren vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.

(2) Gerät INSIGHT.OUT mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der ANWENDUNG in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 8. Der KUNDE ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn INSIGHT.OUT eine vom KUNDEN gesetzte zweimonatige Nachfrist nicht einhält, dh. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der ANWENDUNG zur Verfügung stellt.

(3) Hat der KUNDE einen evtl. Leistungsausfall INSIGHT.OUT nicht angezeigt, so hat er zu beweisen, dass INSIGHT.OUT anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.

§ 7 Nutzungsrechte an und Nutzung der ANWENDUNG, Rechte von INSIGHT.OUT bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

(1) Nutzungsrechte an der ANWENDUNG

(a) Der KUNDE erhält an der ANWENDUNG einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, Nutzungsrechte für sich und die von ihm eingeladenen Mitarbeiter nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(b) Der KUNDE darf die ANWENDUNG nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.

(c) Der KUNDE ist nicht berechtigt, Änderungen an der ANWENDUNG vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern INSIGHT.OUT sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

(d) Sofern INSIGHT.OUT während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die ANWENDUNG vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(e) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem KUNDEN eingeräumt werden, stehen dem KUNDEN nicht zu. Der KUNDE ist insb. nicht berechtigt, die ANWENDUNG über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die ANWENDUNG Dritten zugänglich zu machen. Insb. ist es nicht gestattet, die ANWENDUNG zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(2) Verpflichtungen des KUNDEN zur sicheren Nutzung

(a) Der KUNDE trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der ANWENDUNG durch Unbefugte zu verhindern.

(b) Der KUNDE haftet dafür, dass die ANWENDUNG nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. ANWENDUNGSDATEN, erstellt und/oder auf dem SERVER gespeichert werden.

(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 und 2 durch den KUNDEN

(a) Verletzt der KUNDE die Regelungen in Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann INSIGHT.OUT den Zugriff des KUNDEN auf die ANWENDUNG oder die ANWENDUNGSDATEN sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

(b) Verstößt der KUNDE rechtswidrig gegen Abs. 2 lit. b, ist INSIGHT.OUT berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. ANWENDUNGSDATEN zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der KUNDE INSIGHT.OUT auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

Verletzt der KUNDE trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung von INSIGHT.OUT weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann INSIGHT.OUT den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(c) Für jeden Fall, in dem der KUNDE die Nutzung der ANWENDUNG durch Dritte (oder durch nicht vom KUNDEN benannte Nutzer) schuldhaft ermöglicht, hat der KUNDE jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe deren Höhe in das Ermessen von INSIGHT.OUT gestellt wird, wobei der KUNDE gemäß §§ 315 Abs. 3, 319 BGB die Möglichkeit hat, die Angemessenheit der Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

(d) Hat der KUNDE die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann INSIGHT.OUT Schadensersatz nach Maßgabe von § 8 geltend machen.

§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des KUNDEN

(1) Der KUNDE wird alle vereinbarten Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insb.

  1. die ihm, seinen Mitarbeitern und den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie die vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte oder unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der KUNDE wird INSIGHT.OUT unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
  2. die vertraglich vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;
  3. die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 6 einhalten, insb.
    1. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von INSIGHT.OUT betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in von INSIGHT.OUT unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
    2. den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der ANWENDUNG möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
    3. INSIGHT.OUT von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der ANWENDUNG durch ihn beruhen oder die sich aus vom KUNDEN verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der ANWENDUNG verbunden sind;
    4. die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;
  4. dafür Sorge tragen, dass er (zB bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den SERVER von INSIGHT.OUT) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
  5. nach § 8 Abs. 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der ANWENDUNG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, insbesondere obliegt dem Kunden die Pflicht zur Einholung der Einwilligung bei Eintragung von Mitarbeiterdaten;
  6. vor der Versendung von Daten und Informationen an INSIGHT.OUT diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
  7. wenn er zur Erzeugung von ANWENDUNGSDATEN mit Hilfe der ANWENDUNG INSIGHT.OUT Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
  8. sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem SERVER gespeicherten ANWENDUNGSDATEN durch Download sichern; unberührt bleibt die vertraglich vereinbarte Verpflichtung von INSIGHT.OUT zur Datensicherung.

(2) Für die ethisch korrekte Anwendung der auf der Plattform der INSIGHT.OUT angebotenen Testverfahren ist der KUNDE verantwortlich.

Er verpflichtet sich insbesondere

  • zu einer professionellen und ethisch korrekten Handlungsweise;
  • sicherzustellen, dass er als Anwender oder die von ihm eingeladenen Anwender der angebotenen Tests die hierzu erforderliche Fachkompetenz aufweisen;
  • zur sicheren Verwahrung des Testmaterial und
  • zur Gewährleistung der vertraulichen Behandlung der aus den Testverfahren resultierenden Ergebnisse.

(3) Der KUNDE ist für die Diagnoseerstellung selbst verantwortlich. Die auf der Plattform angegebenen Verfahren dienen lediglich als Werkzeug und zur Unterstützung der Diagnoseerstellung und ersetzen keinesfalls die eigene Diagnose des KUNDEN.

§ 9 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

(1) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

(2) INSIGHT.OUT speichert den Vertragstext und sendet dem KUNDEN die Bestelldaten, AGB und Nutzungsbedingungen der PLATTFORM per E-Mail zu. Vergangene Bestellungen kann der KUNDE im Kunden LogIn-Bereich einsehen.

§10 Haftung, Haftungsgrenzen und Vertragsstrafe

(1) INSIGHT.OUT haftet nicht für Auswertungsfehler, die dadurch verursacht werden, dass die von den AUTOREN der Testverfahren bereitgestellten Auswertungsvorgaben zur Berechnung der Testergebnisse fehlerhaft sind.

(2) INSIGHT.OUT haftet des Weiterenmit den nachfolgenden Einschränkungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Die aufgetretenen Mängel sind vom KUNDEN unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(4) Soweit entgegenstehende Rechte Dritter bekannt werden, teilt INSIGHT.OUT diese unverzüglich dem KUNDEN mit, übernimmt aber keinerlei Gewähr dafür, dass Produkte von Drittanbietern ihrerseits keine Rechte Dritter verletzen.

(5) Die Haftung von INSIGHT.OUT, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung wesentlicher, vertragszweckgefährdender Pflichten (Kardinalpflichten) haftet INSIGHT.OUT, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch bei Fahrlässigkeit. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(6) Bei einem Rechtsmangel aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter haftet INSIGHT.OUT nur, wenn diese Rechte in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, der KUNDE die ANWENDUNG vertragsgemäß benutzt und insoweit von dem Dritten berechtigterweise in Anspruch genommen wird und der KUNDE INSIGHT.OUT über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert hat.

(7) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gilt nicht für eine Haftung bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, sowie für Schäden, die auf Produkthaftung resultieren.

§ 11 Haftung für Rechte Dritter

(1) INSIGHT.OUT wird den KUNDEN von Rechten Dritter bzw. von deren Geltendmachung und von einer daraus resultierenden Beeinträchtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf die ANWENDUNGSDATEN ermöglichen.

(2) Der KUNDE ist, sofern und soweit die Rechte Dritter ihn im Gebrauch der ANWENDUNG beeinträchtigen, nicht zur Vergütung verpflichtet.

(3) INSIGHT.OUT haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den KUNDEN, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der KUNDE INSIGHT.OUT auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

§ 12 Laufzeit, Kündigung

(1) Der KUNDE kann den Vertrag jederzeit, spätestens jedoch 24 Stunden vor Ende der vereinbarten Laufzeit, zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag zwischen dem KUNDEN und INSIGHT.OUT. Soweit der Kunde über die Webseite ein Abonnement bucht stimmen Abrechnungszeitraum und Vertragslaufzeit überein.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch bei nicht fristgerechter Kündigung durch den KUNDEN oder INSIGHT.OUT jeweils um die ursprünglich vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit.

(3) Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für INSIGHT.OUT insbesondere dann vor, wenn der KUNDE:

  • bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von einer monatlichen Gebühr in Verzug gerät,
  • bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
  • schuldhaft gegen Pflichten des Vertrages beziehungsweise diese AGB verstößt,
  • mit der Nutzung der jeweiligen Dienstleistung offensichtlich gegen Gesetze verstößt,
  • trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Nutzung der Dienstleistung nicht so umgestaltet, dass sie den in den AGB geregelten Anforderungen genügen, oder
  • schuldhaft oder fahrlässig gegen die Vertragsbedingungen verstößt.

In diesen Fällen erlöschen alle Rechte des KUNDEN an der Dienstleistung.

(4) Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, welche auch durch Telefax und/oder E-Mail als gewahrt gilt

(5) Bei einer außerordentlichen Kündigung aufgrund Zahlungsverzuges kann INSIGHT.OUT zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 13 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der KUNDE personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt INSIGHT.OUT im Fall eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.

(3) INSIGHT.OUT wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der KUNDE stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange ANWENDUNGSDATEN im Einflussbereich von INSIGHT.OUT liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

§ 14 Geheimhaltung

Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Dazu zählen insbesondere die von INSIGHT.OUT dem KUNDEN gebotenen Preise und Angebotsdaten. Diese dürfen nicht veröffentlicht werden.

Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie

  • ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.

(2) Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.

(3) Öffentliche Erklärungen der Vertragspartner über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.

(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.

§ 15 Höhere Gewalt

Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

  • von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
  • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie
  • über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,

Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 16 Sonstiges

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz der INSIGHT.OUT GmbH.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

(4) Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Aktualisiert am 11.03.2024