Der CST erfasst kognitive Exekutivfunktionen wie das abstrakte Denkvermögen und die Fähigkeit zur Neuausrichtung kognitiver Leistungen bei Jugendlichen, Erwachsenen und Senior/-innen. Die Leistungen, die Klient/-innen im CST erzielen, können auf verschiedene Störungen hinweisen, die mit der Beeinträchtigung exekutiver Funktionen zusammenhängen. Zu diesen zählen beispielsweise Frontallappenläsionen, Demenz, Alkoholismus, Schizophrenie und ADHS. Das Verfahren sollte nur einmal pro Klient/-in durchgeführt werden, da die Kenntnis über die Sortier- bzw. Zuordnungsregeln die Leistung ins Positive verzerren kann. Ausnahmen bilden hierbei Fortschrittsmessungen bei schwer beeinträchtigten Klient/-innen. Auch ein langer Zeitraum zwischen der ersten und zweiten Testdurchführung kann dem Verzerrungsrisiko vorbeugen.